Erklärung zur Barrierefreiheit
Hörgeräte Kersten ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der technischen Anforderungen sind die harmonisierte Norm EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG weitgehend vereinbar. Die nachfolgend genannten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
- Digitales Kundenmagazin: Die zum Lesen bereitgestellten Magazinausgaben sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Begründung: Die vollständige barrierefreie Aufbereitung jeder einzelnen Magazinausgabe würde nach unserer Bewertung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 BFSG darstellen. Gerne stellen wir Ihnen die Inhalte des Magazins auf Anfrage in einer barrierefreien bzw. alternativen Form zur Verfügung. Anmerkung: Die Bewertung nach § 16/§ 17 BFSG (grundlegende Veränderung / unverhältnismäßige Belastung) muss tatsächlich durchgeführt und intern dokumentiert vorliegen — eine bloße Behauptung genügt nicht. Prüfen Sie zudem, ob das Magazin überhaupt in den Anwendungsbereich des BFSG fällt; falls nein, kann dieser Punkt entfallen.
- Inhalte Dritter / externe Verlinkungen, auf deren Gestaltung wir keinen Einfluss haben, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Sollten Ihnen Inhalte nicht zugänglich sein, stellen wir Ihnen die benötigten Informationen auf Anfrage gerne in einer barrierefreien bzw. alternativen Form zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
Zum Einsatz kamen automatisierte und visuelle Prüfwerkzeuge (u. a. Google Lighthouse, axe DevTools, Accessible Web, ARC Toolkit). Zentrale Seiten wurden zusätzlich manuell geprüft, insbesondere hinsichtlich Farbkontrasten, Tastaturbedienbarkeit, Strukturierung der Inhalte und Verständlichkeit der Navigation.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Bitte kontaktieren Sie uns:
Hörgeräte Kersten Verwaltungs GmbH
Dorfstr. 33
24536 Neumünster
Telefon: +49 4321 41444
E-Mail: info@kersten.sh
Kontaktformular: https://www.hoergeraete-kersten.de/de/kersten/kontakt
Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend bearbeitet haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen an Dienstleistungen nach dem BFSG ist – auch für Schleswig-Holstein – die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55 39135 Magdeburg Telefon: 0391 567 6970 E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de