Abwicklung mit Krankenkassen
Unterstützung bei der Kostenübernahme Ihrer Hörgeräte
Wenn Hörgeräte notwendig werden, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse häufig an den Kosten. Voraussetzung ist eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und erklären Ihnen verständlich, welche Zuschüsse möglich sind.
Ihre Vorteile bei der Abwicklung über Hörgeräte Kersten:
Unterstützung bei allen Formalitäten
Direkte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse
Transparente Beratung zu Zuschüssen und Eigenanteilen
Große Auswahl moderner Hörgeräte
Versorgung auch mit zuzahlungsfreien Hörgeräten möglich
Wir sorgen dafür, dass die organisatorischen Schritte für Sie möglichst unkompliziert bleiben.
Unterstützung bei der Krankenkassen-Abwicklung
Wir begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten
Beratung zu Zuschüssen und Möglichkeiten
Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt und welche Hörgeräteversorgung für Sie infrage kommt.
Unterstützung bei den Unterlagen
Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Dokumenten und kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.
Transparenz bei Kosten und Eigenanteilen
Sie erhalten eine klare Übersicht über Zuschüsse, gesetzliche Eigenanteile und mögliche zusätzliche Optionen.
Passende Hörgeräte auswählen
Gemeinsam finden wir eine Hörlösung, die zu Ihrem Hörbedarf und zu den Leistungen Ihrer Krankenkasse passt.
Klarheit bei Zuschüssen und Kosten
Beratung zur Hörgeräteversorgung vereinbarenFAQ
Häufige Fragen zur Abwicklung mit Krankenkassen
Wenn es um Hörgeräte und die Beteiligung der Krankenkassen geht, entstehen häufig Fragen zu Zuschüssen, Abläufen und möglichen Eigenanteilen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Kostenübernahme und die Hörgeräteversorgung.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen festgelegten Zuschuss für Hörgeräte. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Hörverlust und den gesetzlichen Festbeträgen.
Ja. Für die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes.
Ja. Es stehen Hörgeräte zur Verfügung, die vollständig über die gesetzlichen Festbeträge abgedeckt werden. In diesem Fall zahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil.
Ja. Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen Schritten und kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.
So läuft die Abwicklung mit der Krankenkasse ab
Schritt für Schritt zu Ihrer Hörgeräteversorgung
Verordnung vom HNO-Arzt erhalten
Ihr HNO-Arzt stellt fest, ob eine Hörgeräteversorgung notwendig ist und stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus.
Beratung und Auswahl der Hörgeräte
Wir beraten Sie zu passenden Hörgeräten und erklären Ihnen die Leistungen Ihrer Krankenkasse sowie mögliche Versorgungsoptionen.
Einreichung bei der Krankenkasse
Wir kümmern uns um die Einreichung der notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den weiteren Ablauf.