Hörgeräte Kersten
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Abwicklung mit Krankenkassen

Unterstützung bei der Kostenübernahme Ihrer Hörgeräte

Wenn Hörgeräte notwendig werden, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse häufig an den Kosten. Voraussetzung ist eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und erklären Ihnen verständlich, welche Zuschüsse möglich sind.

Ihre Vorteile bei der Abwicklung über Hörgeräte Kersten:

Unterstützung bei allen Formalitäten

Direkte Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse

Transparente Beratung zu Zuschüssen und Eigenanteilen

Große Auswahl moderner Hörgeräte

Versorgung auch mit zuzahlungsfreien Hörgeräten möglich

Wir sorgen dafür, dass die organisatorischen Schritte für Sie möglichst unkompliziert bleiben.

Unterstützung bei der Krankenkassen-Abwicklung

Wir begleiten Sie bei allen wichtigen Schritten

Beratung zu Zuschüssen und Möglichkeiten

Wir erklären Ihnen verständlich, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt und welche Hörgeräteversorgung für Sie infrage kommt.

Unterstützung bei den Unterlagen

Wir helfen Ihnen bei allen notwendigen Dokumenten und kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.

Transparenz bei Kosten und Eigenanteilen

Sie erhalten eine klare Übersicht über Zuschüsse, gesetzliche Eigenanteile und mögliche zusätzliche Optionen.

Passende Hörgeräte auswählen

Gemeinsam finden wir eine Hörlösung, die zu Ihrem Hörbedarf und zu den Leistungen Ihrer Krankenkasse passt.

Fachkundige Untersuchung des Gehörs in einer HNO-Praxis – medizinische Kontrolle des Gehörgangs als wichtiger Schritt bei der Diagnose von Hörverlust und der Versorgung mit Hörgeräten.

Klarheit bei Zuschüssen und Kosten

Beratung zur Hörgeräteversorgung vereinbaren

FAQ

Häufige Fragen zur Abwicklung mit Krankenkassen

Wenn es um Hörgeräte und die Beteiligung der Krankenkassen geht, entstehen häufig Fragen zu Zuschüssen, Abläufen und möglichen Eigenanteilen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um die Kostenübernahme und die Hörgeräteversorgung.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen festgelegten Zuschuss für Hörgeräte. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Hörverlust und den gesetzlichen Festbeträgen.

Ja. Für die Kostenbeteiligung Ihrer Krankenkasse benötigen Sie eine Hörgeräte-Verordnung Ihres HNO-Arztes.

Ja. Es stehen Hörgeräte zur Verfügung, die vollständig über die gesetzlichen Festbeträge abgedeckt werden. In diesem Fall zahlen Sie lediglich den gesetzlichen Eigenanteil.

Ja. Wir unterstützen Sie bei allen organisatorischen Schritten und kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.

So läuft die Abwicklung mit der Krankenkasse ab

Schritt für Schritt zu Ihrer Hörgeräteversorgung

1

Verordnung vom HNO-Arzt erhalten

Ihr HNO-Arzt stellt fest, ob eine Hörgeräteversorgung notwendig ist und stellt Ihnen eine entsprechende Verordnung aus.

Filiale in Ihrer Nähe finden
2

Beratung und Auswahl der Hörgeräte

Wir beraten Sie zu passenden Hörgeräten und erklären Ihnen die Leistungen Ihrer Krankenkasse sowie mögliche Versorgungsoptionen.

Hörgeräteversorgung besprechen
3

Einreichung bei der Krankenkasse

Wir kümmern uns um die Einreichung der notwendigen Unterlagen und begleiten Sie durch den weiteren Ablauf.

Unterstützung bei der Abwicklung erhalten
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